Verordnungen...

... & Kostenübernahme

Ergotherapie wird in der Regel auf Verordnung des behandelnden Arztes durchgeführt. Ergotherapie ist als Leistung von allen gesetzlichen Krankenkassen und nahezu allen privaten Krankenversicherern anerkannt.

Die Verordnung des Arztes beinhaltet ein Rezept, welches wiederum Diagnose und Behandlungsanzahl und gegebenenfalls auch die Behandlungstechnik vorgibt.
Nach Ausstellung des Rezeptes muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen.

Rufen Sie uns gern an um alle Details zu klären.

Klienten über 18 Jahre müssen (soweit sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind) 10% der Behandlungskosten selbst tragen.

Privatversicherte und Versicherte der Berufsgenossenschaft sind zuzahlungsfrei.
Weitere Informationen über Zuzahlungen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.